Medizinproduktebeauftragter
Jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist laut Medziniprodukte-Betreiberverorderung (MPBetreibV) verpflichtet, eine oder mehrere sachkundige und zuverlässige Personen mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zu bestimmen.
Auch die Gollwitzer-Meier-Klinik hat diese Anforderung umgesetzt.
Die Kontaktaufnahme mit den verantwortlichen Mitarbeitern ist über diese möglich.